Wann ist eine Einwilligung eigentlich "freiwillig" erteilt im Sinne der DSGVO?
Auch unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung stellt die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.a DSGVO einen bedeutsamen Erlaubnsitatbestand für die Datenverarbeitung dar. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit einer Einwilligung ist die sog. "Freiwilligkeit" gemäß Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Wir haben uns daher einmal der Frage gewidmet, wann eine Einwilligung im Sinne der DSGVO freiwillig erteilt wird und was es mit dem sog. Kopplungsverbot auf sich hat.
Herr
Beitrag von Schaier
07.10.2019, 15:02 Uhr
Bedeutet ein absolutes (ggf. relatives) Kopplungsverbot nicht eigentlich, dass ich ein Bankkonto eröffnen können muss, bzw. einen Kredit bekommen muss, ohne dass ein SCHUFA-Antrag gestellt wird, wenn ich dem nicht zustimmen möchte.
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y von x, 05.11.2021, 10:06 Uhr
Die Datenverarbeitung erfolgt wohl auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage und nicht einer Einwilligung.
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