Leserkommentar zum Artikel
VG Mainz: Zwangsgeld wegen unterbliebener Datenauskunft ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Mainz urteilte am 09.05.2019 (Az. 1 K 760/18.MZ) darüber, ob ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro zur Durchsetzung eines behördlichen Informationsanspruches rechtmäßig ist.
Welcher Bereich
Beitrag von E.Beko
07.08.2019, 09:03 Uhr
Hallo Frau Freytag, Schönes Thema ich habe dazu eine frage, fällt Datenschutzgesetz unter Strafrecht oder Zivilrecht ? Gruß
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben