Leserkommentar zum Artikel

VG Mainz: Zwangsgeld wegen unterbliebener Datenauskunft ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Mainz urteilte am 09.05.2019 (Az. 1 K 760/18.MZ) darüber, ob ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro zur Durchsetzung eines behördlichen Informationsanspruches rechtmäßig ist.

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Beitrag von E.Beko
07.08.2019, 09:03 Uhr

Hallo Frau Freytag, Schönes Thema ich habe dazu eine frage, fällt Datenschutzgesetz unter Strafrecht oder Zivilrecht ? Gruß

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