VG Mainz: Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro wegen unterbliebener Datenauskunft eines Unternehmens ist rechtmäßig
In Deutschland obliegt die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz den Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer. Um die Einhaltung geltenden Datenschutzrechts durch Verantwortliche zu überprüfen, sind die Behörden mit der Befugnis ausgestattet, im Vorfeld Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten anzufordern. Zur Durchsetzung dieses Informationsanspruches kann die Behörde Zwangsmittel androhen und vollstrecken. Das Verwaltungsgericht Mainz urteilte in diesem Zusammenhang am 09.05.2019 (Az. 1 K 760/18.MZ) darüber, ob ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro zur Durchsetzung eines behördlichen Informationsanspruches rechtmäßig ist.
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Beitrag von E.Beko
07.08.2019, 09:03 Uhr
Hallo Frau Freytag, Schönes Thema ich habe dazu eine frage, fällt Datenschutzgesetz unter Strafrecht oder Zivilrecht ? Gruß
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