Leserkommentar zum Artikel

Verkauf von Motor- und Getriebeöl: Altölannahmestelle setzt Ölwechseleinrichtung voraus

Der gewerbsmäßige Verkauf von Motor- und Getriebeöl begründet für Händler in Bezug auf die Altölentsorgung gegenüber privaten Endverbrauchern bestimmte Hinweis- und Rücknahmepflichten. Während in der Vergangenheit aber vor allem die Ausdehnung der entsprechenden Vorgaben auf den Online-Handel thematisiert wurde, sind die vom Gesetz etablierten strukturellen Anforderungen an die Altölannahmestellen weitgehend unberücksichtigt geblieben. Dass diese Stellen stets Einrichtungen für fachgerechte Ölwechsel aufweisen müssen, könnte viele Händler vor weitreichende Konsequenzen stellen. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Altölentsorgung durch einen Online - Dienstleister

Beitrag von A. Albert
04.06.2019, 08:31 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein paar Frage an Sie zur " Altölentsorgung ". Wenn man bei einem " Onlinehändler " Motoröl kauft, ist dieser nach der AltölV verpflichtet, das Altöl bis zur gekauften Ölmenge " KOSTENLOS " zurückzunehmen und zu entsorgen. 1) Wie ist es aber, wenn der " Onlinehändler hunderte km entfernt ist und auf seiner Website schreibt, man nehme das Altöl bis zur gekauften Menge zwar an, aber man müsse die " KOSTEN " zum versenden selbst tragen ? 2) Muss ich das als Verbraucher hinnehmen, dass ich " zusätzliche KOSTEN ( Versand ) " zur Entsorgung selbst tragen muss ? Ich würde mich freuen, eine Antwort aus Ihrem Hause zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen A.Albert

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