Leserkommentar zum Artikel

Die „eBay-Garantie“ – eine Option mit vielen Fragezeichen

eBay-Verkäufer können unter bestimmten Umständen für ihre Angebote mit der sog. „eBay-Garantie“ werben. Obwohl schon mehrere Jahre auf dem Buckel, verbleiben bei näherer Betrachtung der „Garantiebedingungen“ nach wie vor einige Unklarheiten.

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Hat Ebay hier sinnvoll nachgebessert?

Beitrag von Fred
21.03.2019, 13:03 Uhr

In Ihrem Beitrag schreiben Sie über die Ebay Garantiebedingungen: 3. Die eBay-Garantie beinhaltet das Service-Versprechen von eBay, dass: a. der Verkäufer eines eBay-Garantie-Artikels 1 Monat Widerrufsrecht anbietet. Individuelle längere Widerrufsfristen bleiben unberührt.

Jetzt steht da allerdings: a. der Verkäufer eines eBay-Garantie-Artikels ein Widerrufsrecht von einem Monat anbietet. Individuelle längere Widerrufsfristen und sonstige Bedingungen der Widerrufsbelehrung innerhalb des jeweiligen Verkaufsangebots eines eBay-Verkäufers bleiben unberührt.

Wie schätzen Sie das ein? Kann ich davon ausgehen, dass die Abmahngefahr damit beseitigt wurde?

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