„eBay-Garantie“: Pauschaler Hinweis zum Widerrufsrecht wird abgemahnt
Derzeit wird der Umstand abgemahnt, dass ein eBay-Verkäufer, der die eBay-Garantie nutzt, ein Widerrufsrecht nur für Verbraucher einräumt, zugleich die „eBay-Garantie“ aber für seine Angebote mit einem „bedingungslosen“ Widerrufsrecht wirbt. Leider stecken hier tausende eBay-Verkäufer in einer Bredouille.
Frage wegen Workaround
Beitrag von Harry
03.03.2019, 00:47 Uhr
1. Wenn man z.B. den Passau am Anfang der Widerrufbelehrung entfernt, das man nur Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumt und somit auch Händler ein Widerrufsrecht gewährt, ist man dann auf der sicheren Seite?
2. Wenn man z.B. bei den jeweiligen Artikel Versandkosten berechnet, dann ist man nicht mehr in der Ebay Garantie. Das wäre ein Workaround, was funktionieren würde.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben