Leserkommentar zum Artikel

Kein Ausschluss des Widerrufsrechts durch Versiegelung von CDs mit Tesa-Streifen

Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits [ berichtete |index.php?id=Download%7CRechtsthemen%7CE-Commerce+%28Rechtssicherer+Online-Shop%29%7C64_Die_TOP_5_-_Wann_Online-H%E4ndler_den_Verbrauchern_kein_Widerrufsrecht_einzur%E4umen_haben%21.txt] , sieht das Gesetz mehrere Fälle vor, in denen dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht zusteht. Einer dieser Fälle ist in § 312 IV Nr. 2 BGB geregelt. Danach besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

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Beitrag von Salvatore Calo
13.01.2010, 18:45 Uhr

Hallo,

wie sieht denn das ganze aus wenn Software gekauft wird, die a) zum runterladen ist oder b) per E-Mail versand wird.

Inwiefern gilt hier was als Siegel?

MfG S.Calo

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