Inwieweit lizenzierungspflichtig nach Verpackungsgesetz? Händler versendet Ware eines ausländischen Produzenten
Kürzlich haben wir uns mit der Frage beschäftigt, welche Verpackungen ein Online-Händler nach dem neuen VerpackG lizenzieren muss, wenn er Waren eines deutschen Produzenten vertreibt. In diesem Beitrag soll es darum gehen, dass der Produzent seinen Sitz im Ausland hat. Welche Verpackungen hat also ein Online-Händler, der Waren eines ausländischen Produzenten deutschlandweit vertreibt, konkret zu lizenzieren? Dieser Frage gehen wir mit Hilfe eines einfachen Fallbeispiels einmal genauer nach.
Vorbefüllte Verpackungen
Beitrag von Leser
20.12.2018, 21:53 Uhr
Und wue verhält es sich mit "vorbefüllten Verpackungen"?
Beispiel Schuhe: Sneaker. Der Onlinehändler kauft Sneaker im Großhandel in den gleichen Kartons, wie sie auch der Endkunde im Laden erhält.
Der Onlinehändler packt die Schuhe aus, "veredelt" diese mit zB besonderen Schnürsenkeln und versendet diese dann im Originalkarton an den Kunden.
Hier wird der Onlinehändler - wohl zu Recht - davon ausgehen dürfen, dass der Hersteller der Sneaker die Kartons von sich aus lizensiert, sodass der Onlinehändler nicht lizensierungspflichtig ist.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Versand aus dem EU-Ausland an Endkunden von Louis, 04.01.2019, 10:58 Uhr
Guten Tag, wir sind ein Onlineshop mit Sitz in Italien und versenden an Endverbraucher nach Deutschland. Müssen wir uns auch registrieren? Wir sind bereits beim italienischen CONAI-System lizenziert und zahlen dort pro Verpackungsmenge. Vielen Dank. mfg.
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