Datenschutz in der Arztpraxis - welche Anforderungen sind an IT-Systeme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu stellen?
Personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz so genannte „besondere Arten personenbezogener Daten“. Daher werden an die Verarbeitung dieser Daten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Auswirkungen hat dies insbesondere auf die informationstechnische Verarbeitung und Sicherung dieser Daten in Arztpraxen (sowie im übrigen Gesundheitsbereich). Der Beitrag erläutert, warum sich die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Arztpraxis letztlich auch finanziell auszahlt.
Veranderungen?
Beitrag von zuza
03.12.2018, 11:10 Uhr
Hallo! Ist dass alle noch gultig, oder gibt es schon neue Gesetze?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Datenschutz in Arztpraxis von Hajo Bucheit, 20.02.2010, 10:40 Uhr
Dazu eine Anekdote: vor kurzem habe ich in einer ländlichen Arztpraxis erlebt, dass auf dem Ultraschallgerät nicht nur der Name des vor mir behandelten Patienten sichtbar, sondern auch dessen "virtuelle" Patientenakte auf dem Rechner zugänglich war!! Nur soviel zum Thema Datenschutz!
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben