Leserkommentar zum Artikel

Augen auf beim Spiele-Verkauf: (Online-Händler) aufgepasst beim Verkauf von Computer-Spielen

Der Verkauf jugendgefährdender Medien stellt nicht nur ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar, sondern ist auch wettbewerbswidrig. Die Verantwortung für die Überwachung des eigenen Bestands kann nicht auf den Lieferanten oder Großhändler delegiert werden. Die Folgen eines Verstoßes können dabei richtig teuer werden, da ein Streitwert von 30.000 Euro gerechtfertigt ist, so das OLG Hamburg.

» Artikel lesen


Schlimm schlimm

Beitrag von Bernhard Weber
31.12.2009, 07:06 Uhr

Natürlich ist das Jugendschutzgesetz richtig und wichtig, doch dass der arme Kerl in diesem Beispiel wegen 1 Woche Verzug gleich derart ausgenommen wird ist nach meinem Empfinden nicht richtig. Zumal aus dem Artikel kein Vorsatz hervorgeht. Sicherlich hätte eine Information des Mannes mit einem Kostenaufwand von 50 Cent genügt...

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei