Leserkommentar zum Artikel

Schweiz: Eidgenössische Impressumspflicht

Seit dem 01.04.2012 gilt auch in der Schweiz eine generelle Impressumspflicht – zuvor war es dort nur juristisch ratsam, ein Impressum mit gewissen Mindestinhalten auf der Website darzustellen. Wer also jetzt oder in Zukunft elektronischen Handel mit der Schweiz treiben will, sollte hierfür zugeschnittene Websites mit einem Impressum nach eidgenössischen Standards ausstatten. Wir zeigen hier, welche Angaben hineingehören.

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Wo kann man melden?

Beitrag von Sonja S.
10.08.2018, 10:31 Uhr

Hallo und danke für den informativen Beitrag.

Ich habe nun eine Seite in der Schweiz gefunden, die Schuhe anbietet und in der Kopfzeile und weiter unten auf ein Impressum verwiesen. Klickt man darauf, gibt es nur ein Kontaktformular, aber keine Informationen. Weder Adressen, noch Sitz, nichts. Gibt es eine Instanz, die einem sagen kann, ob eine Seite seriös ist? Und wo kann man melden, wenn der eidgenössischen Impressumspflicht nicht nachgekommen wird? Vielen Dank und Grüße aus Deutschland.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Privat von Mohr jürgen, 03.01.2020, 19:34 Uhr

    Wer kontrolliert die Impressum Pflicht in der Schweiz ?

  • Impressum als URL-Pfad von Frage, 19.09.2015, 12:19 Uhr

    An die Experten: Man betreibt eine einzige Single-Homepage (nur index.html) im Plaintext, also nur Text und OHNE Hyperlinks oder Scripts. Darf das Impressum in der Fusszeile als Textlink angegeben sein ( www xyz.ch/impressum.html) oder muss das Impressum unbedingt per Link erreichbar (also... » Weiterlesen

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