Leserkommentar zum Artikel

Bundesgerichtshof: Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte betreibt über die Internethandelsplattform eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay bestehende Internetseite verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der BGH über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden, deren Verwendung das Berufungsgericht der Beklagten untersagt hatte.

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Beitrag von Unbekannt
10.12.2009, 00:53 Uhr

das Urteil befasst sich mit einber Widerrufsbelehrung die seit 01.04.08, rechtssicher 01.10.08 nicht mehr gültig ist. Vermutlich wurde die Dauer des Prozesses von dem schnelllebigen Internethandelsänderungen (hier auch WRR) überholt. Ich finde das Urteil jetzt eher sehr verwirrend

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