Die Tage danach: Politik will DSGVO-Abmahnwelle mit Schonfrist verhindern
Es hatten alle befürchtet: Nachdem die Regelungen der DSGVO nun endlich am 25.05.2018 in Kraft getreten sind, werden die Abmahner die Messer wetzen und veraltete Datenschutzerklärungen abmahnen – das Wort Abmahnwelle kursierte. Erfreulicherweise ist es dazu (noch) nicht gekommen – und doch: Aus Angst vor einer solchen hat sich nun auch die Politik eingeschaltet und angekündigt durch entsprechende Gesetzesänderungen mit einer 12 Monats-Schonfrist eine mögliche DSGVO-Abmahnwelle zu verhindern.
Verschobene Abmahnungen
Beitrag von J. M.
13.06.2018, 12:39 Uhr
Ich sehe mir nebenbei noch den Stream zur Online-Petition gegen Missbrauch von Abmahnungen an und auch hier wird von einer Schonfrist (4 Monate) gesprochen, in der keine kostenpflichtigen Abmahnungen verschickt werden dürfen.
Aber das ändert das? Kein Anwalt macht sich dann die Mühe und schickt eine kostenfreie Abmahnung heraus (dann könnte man seine Fehler ja noch schnell korrigieren), sondern wartet einfach die 4, bzw. 12 Monate und macht es dann. Was wir dann haben ist lediglich eine Verschiebung der Problematik nach hinten.
Es müsste generell so laufen:
1. Schritt: es muss nachweislich ein Hinweis auf den Fehler versendet worden sein, der keine Kosten verursacht mit einer angemessen Frist zur Behebung. Irgendwo stand was von 7-10 Tagen bei Abmahnungen. Ich denke da aber bloß an die junge Familie, Mutter als nebenberuflich selbstständig mit einem kleinen Onlineshop, die gerade ihren ersten 3-wöchigen Urlaub auf Rügen verbringt und keinen Zugang zu ihrem Briefkasten mit der lauernden Abmahnung hat. Da ist die Frist von 7 Tagen dann um, bevor sie den Brief überhaupt gelesen hat.
2. Schritt: erst nach Ablauf der Frist darf eine Abmahnung verschickt werden - diese müsste per Gesetz von den Gebühren gedeckelt sein. Und eine Kostenübernahme des gegnerischen Anwalts darf nicht erfolgen (Österreich).
3. Schritt: Vertragsstrafen - sollte es soweit kommen - müssen diese ebenfalls per Gesetz gedeckelt werden. Und es muss einen strickten Unterschied zwischen den Vergehen geben. Und generell darf es sich hier von den Vertragsstrafen her nicht lohnen, dies aus reinem Gewinninteresse zu praktizieren und ständig zu kontrollieren, ob derjenige den Fehler nochmal gemacht hat. Nur wer ein wirklich berechtigtes Interesse und das Gefühl hat, benachteiligt zu werden, wird dann diesen Weg noch gehen.
Abmahnungen sind ja ein wirklich rein deutsches Phänomen - da muss es doch möglich sein, sich in anderen EU-Ländern umzusehen, wie es dort gehandhabt wird. Warum es dort funktioniert. Denn auch hier wird es in vielen Ländern sehr ähnliche Gesetze geben.
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