Leserkommentar zum Artikel

Alles bleibt beim Alten!: Das Urteil des BGH vom 23.07.2009 hat auf die Anwendbarkeit und die rechtliche Qualifikation des EVB-IT Systemvertrages keine Auswirkung!

Der BGH hat in einem baurechtlichen Urteil (vom 23.07.2009; Az.: AZ: VII ZR 151/08) die Anwendbarkeit des Kaufrechts nach § 651 BGB bejaht. Diese Entscheidung berührt weder die Qualifikation des EVB-IT Systemvertrages als Werkvertrag, noch die Anwendbarkeit der werkvertraglichen Vorschriften auf diesen. Lesen Sie zu dieser aktuellen Diskussion unseren neuen Aufsatz.

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Baron

Beitrag von Rode
02.12.2009, 17:46 Uhr

Soviel wie ich weiß hat die Verfasserin Frau Keller-Stoltenhoff doch den EVB-IT-Systemvertrag entworfen...

Das Urteil ist unmissverständlich; auch auf Softwareerstellungsverträge ist Kaufrecht anwendbar und damit der EVB-IT-Systemvertrag in großen Teilen unwirksam - verständlich daher, dass Frau Keller-Stoltenhoff diese (verzweifelte)Position ergreift.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ohne Titel von Keller-Stoltenhoff, 02.12.2009, 19:29 Uhr

    Die Verfechter der Ansicht, dass die Erstellung von Individualsoftare unter das Kaufrecht fällt, haben schon lange nach einer höchstrichterlichen Entscheidung gesucht, die ihre Linie bestätigt, da die herrschende Meinung in der IT-Literatur ihnen nicht folgen wollte. Die BGH Entscheidung, die als... » Weiterlesen

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