Leserkommentar zum Artikel

LG Berlin: Speicherung von dynamischen IP-Adressen als Verstoß gegen Datenschutzrecht?

Schon seit geraumer Zeit besteht Uneinigkeit darüber, ob (dynamische) IP-Adressen von den Betreibern einer Website gespeichert werden dürfen oder ob dies einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellt. Kern der Frage ist dabei, inwieweit (dynamische) IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzusehen sind. Wären (dynamische) IP-Adressen als personenbezogen zu qualifizieren, dürften diese nach dem Telemediengesetz (TMG) nicht ohne Weiteres gespeichert oder in sonstiger Weise verwendet werden. Das LG Berlin (31.01.2013; Az.: 57 S 87/08) hatte nunmehr darüber zu entscheiden, ob dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind, lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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SABTA? (Sicheres Auftreten bei totaler Ahnungslosigkeit)

Beitrag von Johann
26.04.2018, 16:52 Uhr

Was werden da für juristische Pirouetten in luftleerem Raum gedreht?! Kann man denn von einem KFZ-Kennzeichen zwingend auf den Fahrzeugführer schließen? Nach der vorgetragenen Logik wäre das so. Eine natürliche Person ist in der Praxis mindestens zwei Ebenen von einer eindeutigen IP entfernt - egal, ob diese dynamisch ist oder nicht. Die erste Ebene ist der Router, welcher NAT (Network Adress Translation) macht für die Geräte im LAN. Man kann von einer IP also nicht einmal auf ein Endgerät schließen. Auch ein Schulzentrum, in dem 300 Endgeräte zeitgleich online sind, erscheint aus Sicht des Internet auf IPv4-Ebene nur mit einer einzigen IP. Die zweite Ebene: Wer nutzt das Endgerät? Auch diese Frage ist völlig offen und kann nicht beantwortet werden. Ob bei dem Endgerät eine Benutzeranmeldung erfolgen muss, spielt dabei i.d.R. auch keine Rolle, da selbst diese Anmeldung nicht eindeutig sein kann. Bei modernen Mobilgeräten, die per WLAN in Netz sind, entfällt auch diese Anmeldung. Ebenso kann ein Mobilgerät den eigenen Netzzugang per Tethering freigeben für weitere Geräte. ERGO: Eine eindeutige IP allein sagt GAR NICHTS über die Person, welche über die besagte IP online war. Offenbar war AMs "Neuland" doch keine Vorlage für's Fremdschämen, sondern die bittere Beschreibung der Realität im 21. Jahrhundert...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • falsche Histerie von Handel-SM-de, 25.11.2018, 13:01 Uhr

    Datenschutz über alles; aber jede Petition unterschreiben inkl. Adressangabe zum Schutz der "rot-grün-gestreiften Hummel". Gibt e eigentlich keine Tabletten gg. diese übertriebene Histerie?

  • ?!?! von Frank, 21.10.2013, 18:54 Uhr

    Hat vielleicht schon mal jemand darüber nachgedacht, das sich im Falle eines Betrugs, z.B. Identitätsklau, die Speicherung der IP bei einer Bestellung mit Datum Uhrzeit rentieren könnte? Z.B. als Ermittlungshilfe für die Kriminalpolizei? Eine Pauschale Speicherung von IP's nur weil irgendjemand den... » Weiterlesen

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