Leserkommentar zum Artikel

OLG Köln : Arztprofil in Arztbewertungsportal datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich zulässig – kein Löschungsanspruch

Das Oberlandesgerichts Köln (Urteil v. 05.01.2017 – 15 U 121/16) hat entschieden, dass einer Ärztin gegenüber einem Arztbewertungsportal unter anderem kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung ihres Profils und kein Unterlassungsanspruch zusteht.

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Adressen nutzen

Beitrag von Werner Petersen
26.03.2018, 15:39 Uhr

Hallo,

so wie ich das Urtel bzw. die Kommentierung verstehe, kann ich ein Onlineportal erstellen, in dem ich Arztadressen aus öffentlichen Quellen via Copy & Paste verwende - ohne dass ich einen der betreffenden Ärzte für die Verwendung des Namens, der Adresse und Telefenummer fragen muss. Also auch vorhandene Adressdaten von beispielsweise Krankenkassen?

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