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ElektroG 2018: Der offene Anwendungsbereich für Elektro-/ Elektronikgeräte kommt – Stichtag ist der 15.08.2018

Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich im Jahr 2018 auf umfassende Änderungen des ElektroG einstellen. Besonders wichtig: Zum 15.08.2018 tritt der sog. offene Anwendungsbereich in Kraft, so dass künftig wesentlich mehr Geräte als derzeit von den Regelungen des ElektroG erfasst sein werden. Zudem gibt es Änderungen bei den Kategorien und Gerätearten.

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Elektronische Module ohne eigenständige Funktion

Beitrag von Olaf Neumann
15.03.2018, 09:40 Uhr

Guten Tag und vielen Dank für die Ausführungen. Wie sieht es mit oben Beschriebenen Modulen aus. Ein Temperatursensor Modul das für sich alleine, nicht funktionsfähig ist. Man muss es anschließen (z.B. RaspberryPI) und über eine Software auslesen. Das kann keine Laie so nebenbei machen, erforderlich sind dafür Fachkenntnisse. Sind solche Module auch weiterhin befreit? MfG Olaf

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Widersprüchliche Angaben von Mike Hartmann, 15.10.2018, 12:51 Uhr

    "Die Öffnung des derzeit eingeschränkten Anwendungsbereich führt dazu, dass bisher nicht vom ElektroG erfasste Produkte wie etwa strombetriebene Möbel (z.B. ein elektrisch einstellbarer Schreibtisch) oder Bekleidung mit elektronischen Funktionen (z.B. ein blinkender LED-Turnschuh) künftig den... » Weiterlesen

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