Leserkommentar zum Artikel

Transparente Preise: Wie weisen Online-Shops auf Mindermengenzuschläge rechtssicher hin?

Geringe Bestellmengen können aufgrund hoher Fixkosten wenig lukrativ sein. Als wirksames Korrektiv haben sich Mindermengenzuschläge etabliert, die als Aufpreis für geringe Auftragsvolumina Einbußen kompensieren sollen. Die korrekte Kennzeichnung und Erhebung von Mindermengenzuschlägen erfordert im Angesicht des Preisangabenrechts aber besonderes Geschick. Wir zeigen, wie Mindermengenzuschläge abmahnsicher geltend gemacht werden.

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Bürokratischer Unsinn

Beitrag von Thomas
22.01.2018, 20:36 Uhr

Würde man einen Preis tatsächlich so auszeichnen wie empfohlen (also inkl. Mindermengenzuschlag) , würde man nichtmal mehr an Kunde die mehr bestellen wollen derartige Artikel verkaufen können, weil der Einzelpreis im transparenten Preisvergleichsnetz nicht mehr Konkurrenzfähig ist. Die Erfahrung zeigt das niemand der Kunden derartige Hinweise wahrnimmt. Die meisten sehen den Preis .. oh so teuer .. und weg sind sie wieder.

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