Leserkommentar zum Artikel

Vorsichtige Entwarnung: eBay hat die mobile Darstellung des Links auf die OS-Plattform verbessert

Die Verletzung der Informationspflicht hinsichtlich der Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) ist derzeit weit oben an der Spitze der „Abmahncharts“. Gerade die Notwendigkeit der Darstellung eines anklickbaren Links macht(e) auf der Plattform eBay.de Probleme.

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Hinweis über Teilnahme

Beitrag von Alfons
28.11.2017, 05:42 Uhr

Wasist aus der Verpflichtung geworden darüber zu informieren, ob der Händler an derTeilnahme bereit ist oder nicht?

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