Leserkommentar zum Artikel
Vorsichtige Entwarnung: eBay hat die mobile Darstellung des Links auf die OS-Plattform verbessert
Die Verletzung der Informationspflicht hinsichtlich der Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) ist derzeit weit oben an der Spitze der „Abmahncharts“. Gerade die Notwendigkeit der Darstellung eines anklickbaren Links macht(e) auf der Plattform eBay.de Probleme.
Hinweis über Teilnahme
Beitrag von Alfons
28.11.2017, 05:42 Uhr
Wasist aus der Verpflichtung geworden darüber zu informieren, ob der Händler an derTeilnahme bereit ist oder nicht?
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