Leserkommentar zum Artikel

Verpackungslizenzierung: Frist bis 31. Dezember 2017 beachten!

Online-Händler liefern in aller Regel ihre Produkte in Verpackungen an den privaten oder gewerblichen Endabnehmer. In dem Fall sind sie in Deutschland gemäß Verpackungsverordnung verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials zu gewährleisten.

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Super

Beitrag von Melanie
27.10.2017, 06:06 Uhr

Vielen Dank für diese tolle Empfehlung! Wir sparen damit knapp 30 Euro für das Jahr 2018.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Erforderlich für Dropshipper? von Günter, 03.11.2017, 07:37 Uhr

    Was muss ich bezüglich der neuen Regeln zur Verpackungslizenzierung beachten, da ich als Dropshipper ja keinerlei direkten Versand durchführe aber in meinem Namen versendet wird? Vielen Dank.

  • Verpackungslizenzierung von Günter Bäumler, 26.10.2017, 18:34 Uhr

    Hallo, ich betreibe meinen Onlineshop als Dropshipper. Vor kurzen gab es diesbezüglich Änderungen in der Datenschutzerklärung. "Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben, soweit... » Weiterlesen

  • Wie kann es hier zu Abmahnungen kommen? von Marius K, 26.10.2017, 11:02 Uhr

    Es ist für die Konkurrenz und sonstigen Abmahner gar nicht ersichtlich, ob ich rechtmäßig lizensiert bin oder sehe ich das falsch? Ist eine Angabe im Impressum ratsam oder sogar vorgeschrieben?

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