BGH: „Sofortüberweisung“ als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel ist unzumutbar
In seinem Urteil vom 18.07.2017 (Az.: KZR 39/16) stärkt der BGH Verbraucherrechte. Der Senat entschied, dass die „Sofortüberweisung“ als einzige unentgeltliche Bezahlmethode nicht zumutbar sei, da diese für den Verbraucher zu viele Risiken berge.
Unter "Auswirkung für die Praxis" hätte ich etwas anderes ...
Beitrag von Leser
20.10.2017, 13:36 Uhr
... als eine Zusammenfassung erwartet.
Was denkt der "Bundesverband der Verbraucherzentralen" damit erreicht zu haben? Dass die Händler die horrenden Gebühren von PayPal und AmazonPay auf ihre Kappe nehmen?
Der Onlinehandel wäre "ehrlicher", wenn die Kosten der Zahlungssysteme dem Kunden klar und transparent dargestellt werden würden/müssten. Damit noch mehr Schwachsinns-Chaos ausbricht, will der "Gesetzgeber" nun ab 2018 gänzlich untersagen, dass solche Kosten weitergegeben werden dürfen.
Fakt ist: Die Gebühren fallen an und werden auf irgendeine Art und Weise an den Kunden weitergereicht - egal, wie man das Kind dann nennt.
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