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Leserkommentar zum Artikel

LAG München: Urteil gegen Neugier am IT-Arbeitsplatz

Curiosity killed his contract: weil ein Systemadministrator einen etwas zu tiefen Blick in die Mailbox der Geschäftsführung warf, wurde ihm sein Arbeitsvertrag fristlos gekündigt. Er ging gerichtlich dagegen vor – und unterlag in zwei Instanzen.

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Ohne Titel

Beitrag von Wolfgang Stadler, Oberhaching
28.10.2009, 10:59 Uhr

Der Meinung des vorhergehenden Kommentares möchte ich doch ganz deutlich widersprechen.

Selbstverständlich ist jedem Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit auch zuzumuten, dass er die Tragweite seines Handelns auch in diesen Fragen abschätzt. Richtig ist, dass in den IT Abteilungen nur zu oft Personen Arbeiten, die einerseits keine Ahnung vom Bundesdatenschutzgesetzt haben, andererseits vom Arbeitgeber auch nicht darauf ausdrücklich verpflichtet wurden. So gesehen mag hier das "Management" ebenfalls versagt haben (Was getrennt zu betrachten ist!). Fakt ist, die besondere Vertrauensstellung von Systemadministratoren muss den Mitarbeitern selbst "Verpflichtung" sein, aber auch den Führungskräften abverlangen, dass sie für dieses Personal eine besondere "Führungsaufgabe" haben. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich allerdings bestätigen, dass im Bereich der Administration gelegentlich Defizite bei Rechtsverständnis bestehen und, was möglicherweise noch schlimmer ist, den Handelnden oft auch nicht klar ist, warum Restriktionen hier sinnvoll und notwendig sind.

Fazit: In Mails anderer Leute liest man nicht! Aus Prinzip! Auch nicht in "vorauseilendem Gehorsam". Unter welchen Gesichtspunkten Mails von Mitarbeitern überhaupt gelesen werden dürfen klären Sie mit ihrer Rechtsabteilung/Rechtsanwalt, aber nicht mit ihrer IT Abteilung.

Die Fileshares der Personalabteilung und Geschäftsführung (etc.) gehören verschlüsselt, ohne Hintertür für die IT Kollegen. Technische Lösungen hierfür gib es längst von der Stange zu kaufen.

Die Verpflichtung auf das BDSG und eine intensive Schulung dazu sollte für alle Systemadmins und Suppporter selbstverständlich sein.

So gesehen vielen Dank an die IT Recht Kanzlei das Urteil aufgegriffen zu haben, es sollten alle IT Manager gelesen haben!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Schleudersitz für Systemadministrator von Markus Kaub, 26.10.2009, 19:49 Uhr

    Der arme Kerl! Sorry, aber wahrscheinlich hat er im vorauseilendem Gehorsam gehandelt und einfach nicht überlegt. Ist doch menschlich! Selbstverständlich darf man dabei nicht das Gesetz übertreten, aber wie oft werden in der Kaffeepause Dinge ausgeplaudert, die eigentlich höchst vertraulich sind?... » Weiterlesen

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