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LAG München: Urteil gegen Neugier am IT-Arbeitsplatz
vom 22.10.2009, 21:34 Uhr
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Der Meinung des vorhergehenden Kommentares möchte ich doch ganz deutlich widersprechen.
Selbstverständlich ist jedem Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit auch zuzumuten, dass er die Tragweite...
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Der arme Kerl! Sorry, aber wahrscheinlich hat er im vorauseilendem Gehorsam gehandelt und einfach nicht überlegt. Ist doch menschlich! Selbstverständlich darf man dabei nicht das Gesetz übertreten,...
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2 Kommentare