Leserkommentar zum Artikel

Tumblr: Anleitung zur Einrichtung eines Impressums

Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken für eigene Inhalte nutzt, muss nach §5 Abs. 1 TMG zwingend ein Impressum vorhalten. Mittlerweile ist gerichtlich vielfach bestätigt worden, dass dieser Pflicht auch gewerblich betriebene Social-Media-Profile unterfallen. Gerade hier kann sich die Einbindung eines rechtssicheren Impressums aber als schwierig erweisen. Im folgenden Beitrag soll daher dargestellt werden, wie die Anbieterkennzeichnung in Accounts des Blogging-Dienstes Tumblr eingerichtet werden kann.

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Impressum erstellt

Beitrag von Katja Nonnenkamp-Klüting
22.07.2017, 13:01 Uhr

Haben Sie vielen Dank für diese sehr ausführliche und gut zu befolgende Anleitung. So hat es nur wenige Minuten gedauert, das IMpressum bei meinem Blog einzufügen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Perfekt - Danke! von Heike Lorenz, 14.04.2018, 14:17 Uhr

    Ach super - so ging es wirklich ganz leicht! Verbleibt nur noch eine Frage: müssen wir ab Mai auch eine Datenschutzerklärung in Tumblr integrieren? Wüsste nämlich gar nicht, was ich da reinschreiben soll, da ich ja nicht weiß, wie & wo & warum tumblr die Daten speichert... Viele Grüße Heike... » Weiterlesen

  • Geschäftsmäßige Nutzung? von Michael, 19.10.2017, 21:13 Uhr

    Vielen Dank für den tollen Beitrag. Mich würde allerdings noch interessieren, was genau unter der Begrifflichkeit "geschäftsmäßige Nutzung" zu verstehen ist. Heißt das, ich brauche nur das Impressum, wenn ich mit den Inhalten meines Blogs in irgendeiner Weise Geld verdiene? Beste Grüße und meinen... » Weiterlesen

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