Leserkommentar zum Artikel

IT-Sicherheitsgesetz: SSL-Verschlüsselung und technischer Zugriffsschutz in Online-Shops jetzt Pflicht?

Die steigende Strukturvielfalt im Internet und der wachsende finanziellen Gegenwert personenbezogener Daten haben dazu geführt, dass bestehende Sicherheitslücken immer häufiger für Datendiebstähle missbraucht werden. Aus diesem Grunde ist jüngst das umstrittene IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten, das vor allem für Netzpräsenzen von staatsdienlichen Institutionen erhöhte Sicherheitsanforderungen etabliert. Fast unbemerkt blieb dabei aber eine Änderung des Telemediengesetzes, die für sämtliche Diensteanbieter und so auch in Online-Shops - unter anderem - die Pflicht zur Einführung einer SSL-Verschlüsselung nach sich ziehen könnte. Folgender Beitrag setzt sich kritisch mit dem Inhalt der Änderung und den Konsequenzen für den Online-Handel auseinander.

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Der Beitrag trägt eher zur Verwirrung bei

Beitrag von Gerd Schelbert
16.07.2017, 09:32 Uhr

Leider wird in dem gut gemeinten Beitrag mehr Verwirrung geschaffen als aufgeklärt.

In der Tat lässt der Gesetzgeber die tatsächlichen Lösungsansätze zum Schutz personenbezogener Daten im Unbestimmten, was aber durchaus vernünftig ist. Bei sich schnell weiter entwickelnden Technologien wird man häufiger Risiken neu bewerten müssen und Adjustierungen an den Lösungen vornehmen müssen als der Gesetzgeber die Gesetze anpassen kann. Schon allein aus diesem Grund ist es notwendig, auf den jeweils aktuellen Stand der Technik zu setzen als auf in Gesetzen verankerten konkreten Umsetzungsvorgaben. 

Es wäre viel hilfreicher darauf hinzuweisen, dass die betroffenen Unternehmen über ein gelebtes IT-Risikomanagement verfügen müssen, die zyklisch die eingesetzten Lösungen neu bewertet und bei Bedarf eine Adjustierung der getroffenen technisch-organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Informationen in die Wege leitet.

Zudem werden im Beitrag technische Details in unzutreffender Weise gleichgestellt (SSL/TLS-Verfahren werden vermischt mit Zertifikaten etc).

Fakt ist:

1. Die Verschlüsselung von Daten mit SSL/TLS-Verfahren benötigen natürlich vetrauenswürdige Zertifikate als Grundlage. Diese sind Voraussetzung für die Verschlüsselung an und für sich. 

2. SSL/TLS-Verschlüsselung ist in Bezug auf den Schutz sensitiver, also auch personenbezogener Daten immer nur eine Teillösung, da dieses Verfahren lediglich gegen ein Abhören der Kommunikation bei der Übertragung über Netzwerke angewandt werden kann. Der Schutz der Daten auf den verarbeitenden Systemen selbst ist aber ebenfalls mit geeigneten zusätzlichen Massnahmen sicherzustellen. Die Verpflichtung nur auf den Einsatz von Übertragungsverschlüsselung  zu reduzieren erzeugt ein völlig falsches Bild.

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