Leserkommentar zum Artikel

Schutz der Werkunternehmer: Gesetzliche Neuregelungen sollen die Zahlungsmoral stärken

Zum 01.01.2009 ist das „Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen“, kurz Forderungssicherungsgesetz (FoSiG), in Kraft getreten. Von den Neuerungen profitieren Bauunternehmer, Handwerker und sonstige Werkunternehmer, beispielsweise Unternehmer, die ein IT-Projekt realisieren. Ziel des Gesetzes: Werkunternehmer sollen schneller an ihr Geld kommen und Zahlungsausfälle vermieden werden.

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Herr

Beitrag von C. Kirstein
28.06.2017, 15:56 Uhr

Guten Tag, wie verhält es sich mit Zahlungen, wenn mein Auftraggeber, für den ich als Subunternehmer arbeite, von seinem Hauptauftraggeber gekündigt wird?

Mein Auftraggeber verweigert mir eine hohe fünfstellige Restzahlung mit dem Argument, sein Auftraggeber zahlt auch nicht. Also: wenn ich nichts bekomme, bekommst du auch nichts. Ist das rechtens?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • NEIN!! von Bauvorhaben der Studwnt, 14.01.2018, 05:21 Uhr

    Nein es ist nicht rechtens du kannst die volle Summer des LeistungsVergleichs geltend machen !!!

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