Artikel zum Thema „Falsche, Geographische, Herkunftsangabe“

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Abmahnradar: Bewertungserinnerung

Bewertungserinnerungen per Mail sind ein starkes Marketing-Tool – aber nur mit Einwilligung des Empfängers. Außerdem: Die fehlende Textilkennzeichnung und die Marke „One Million“.

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Abmahnradar: Himalaya Salz

Händler von Himalaya-Salz tappen weiterhin in die Abmahnfalle wegen irreführender Herkunftsangaben. Außerdem: Die Marken GEORGE GINA & LUCY, Kniffel und GGM.

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Abmahnradar: Gesundheitsbezogene Angaben / Himalaya-Salz / Lebensmittelunternehmer

Diese Woche ging es um den Begriff "Himalaya-Salz" oder um die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Außerdem ist bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln u.a. auf die Angabe des Lebensmittelunternehmers oder das Zutatenverzeichnis zu achten.

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Abmahnradar: Irreführung: Himalaya-Salz / Marke: Spinning

Werbung war und ist bei Abmahnern sehr beliebt: Diese Woche ging es unter anderem um das Schlagwort "bekömmlich" oder um fehlende Warnhinweise bei der Bewerbung von Biozid-Produkten. Ebenso häufig werden derzeit fehlende oder falsche Grundpreise abgemahnt.

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Abmahnradar: Gesundheitsbezogene Werbung / Fehlendes Zutatenverzeichnis

Der Schwerpunkt der Abmahnungen lag wieder beim Anbieten von Lebensmitteln - sei es wegen gesundheitsbezogener Werbung oder wegen fehlender Pflichtangaben wie Zutatenverzeichnis oder Angabe des Lebensmittelunternehmers.

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„Küchenmesser aus Japan“: Vorsicht bei der Verwendung geographischer Herkunftsangaben

Messer aus Japan, Schuhe aus Italien, Technik made in Germany – mit manchen Herstellungsorten verbinden Verbraucher besondere Produkteigenschaften und häufig eine bestimmte Qualität. Wer mit solchen Herkunftsorten wirbt, sollte sichergehen, dass das Produkt auch tatsächlich dort hergestellt wurde.

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Herkunftskennzeichnung von verpacktem Fleisch seit dem 01.04.2015 verpflichtend

Mit Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wurden Lebensmittelunternehmer mit einer Fülle von neuartigen und umfangreichen Informationspflichten konfrontiert, die sich von der physischen Verpackungskennzeichnung bis zur Bereitstellung produktspezifischer Auskünfte im Fernabsatz erstrecken. Während die Umsetzung der originären europarechtlichen Vorgaben zu Lebensmitteln vielen Gewerbetreibenden noch immer Probleme bereitet, ist nun die erste erweiternde LMIV-Durchführungsverordnung (Nr. 1337/2013) rechtsgültig geworden und etabliert in diesem Zuge ein verpflichtendes herkunftsweisendes Etikettierungssystem für bestimmte Fleischsorten, an das Lebensmittelunternehmer seit dem 01.04.2015 gebunden sein sollen.

8 min

Himalaya Salz und regionale Unterschiede: Korrekte Herkunftsbezeichnung kann irreführend sein, wenn Vorstellungen des Verbrauchers abweichen

Durch eine an sich korrekte regionale Herkunftsbezeichnung kann der Verbraucher in die Irre geführt werden, wenn hierdurch beim Verbraucher eine falsche Vorstellung über die tatsächliche Herkunft erweckt wird. So kann die Angabe „Himalaya-Steinsalz“ eine Irreführung bedingen, wenn das Salz tatsächlich gar nicht im eigentlichen Himalaya-Massiv, sondern in einem rund 200 km entfernten Vorgebirge gewonnen wird.

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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„Germany“ bleibt geographische Herkunftsangabe - keine Werbung hiermit, wenn Ware im Ausland produziert wurde. Irreführung!

Nur wenn ein Produkt in Deutschland hergestellt wurde, darf Deutschland draufstehen. Der Aufdruck „Germany“ weckt die Assoziation zu „Made in Germany“ und ist daher geeignet den Verbraucher irrezuführen, wenn das Produkt – wie hier – tatsächlich im Ausland gefertigt wurde. Demnach kann mit „Germany“ nicht die geographische Herkunftsangabe „Made in Germany“ umgangen werde

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Abmahnrisiko wegen falscher geographischer Herkunftsangabe

Die IT-Recht-Kanzlei beriet bereits mehrere Online-Händler, die von einem Konkurrenten wegen der Verwendung falscher geographischer Herkunftsangaben für ihre Artikelbeschreibungen abgemahnt worden sind. In einem aktuellen Fall wurde ein Online-Händler wegen eines Verstoßes gegen die §§ 126, 127 MarkenG abgemahnt, weil er ein Messerset, welches nach der Aussage des Mitbewerbers aus chinesischer Produktion stammte, als „Japanisches Messerset” angeboten hatte.

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