Artikel zum Thema „Dienstvertrag“
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Besondere Spielregeln für den Onlinehandel in Belgien, richtige Widerspruchsbelehrung entscheidend
Belgien ist zwar ein kleines EU-Land. Es wäre allerdings grundfalsch, für den Onlinehandel in Belgien einfach die deutschen Vorschriften zu übernehmen. Der belgische Gesetzgeber wollte im Fernabsatzrecht in der Frage des Widerspruchsrechts besonders verbrauchfreundlich sein und hat eine Regelung geschaffen, dass bei Nichtbelehrung über das Widerspruchsrecht der belgische Verbraucher die gelieferte Ware ohne Kostenerstattung behalten darf. Der Gesetzgeber hat auch gleich den Wortlaut der Widerspruchsbelehrung mitgeliefert, der Anwendung finden soll. Dies gekoppelt mit der in Belgien rigoros gehandhabten Sprachenpolitik bedeutet, dass der Text der gesetzlichen Widerspruchbelehrung bei Onlinehandel in Belgien in den drei Amtssprachen: Französisch, Flämisch und Deutsch in die Internetpräsenz des Onlinehändlers aufzunehmen ist.
9 minKündigung eines Wartungsvertrages bei Abschaltung des Systems?
Die praktisch immer wieder relevante Frage der außerordentlichen Kündigung eines Wartungs- bzw. Pflegevertrages bei Abschaltung des betroffenen Systems ist bislang in der Rechtsprechung nicht entschieden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur vorzeitigen Kündigung eines DSL Vertrages (II ZR 57/10) vom 11. November 2010 könnte jedoch wertvolle Hinweise bieten.
4 min 2Outsourcing - Weitere Konkretisierung zur Arbeitnehmerüberlassung
Gerade IT-Projekte werden häufig durch externe Spezialisten von IT-Dienstleistern betreut, die dabei oft über eine längere Zeit im Unternehmen tätig werden. In der Praxis ist es oft für alle Beteiligten schwierig zu erkennen, ob diese Leistungen noch als echte Fremdleistung oder schon als Arbeitnehmerüberlassung, vulgo Leiharbeit oder Zeitarbeit, qualifiziert werden müssen.
2 minDatenschutz: Mindestanforderungen an die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten
Der Düsseldorfer Kreis hat im November 2010 einen Beschluss hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Qualifikation und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefasst. Durch den Beschluss werden die gesetzlichen Vorschriften aus dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) konkretisiert.
4 minNeue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 10: Die Zweckübertragungsregel)
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 10) beschäftigt sich mit der Zweckübertragungsregel.*
6 minNeue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 9: Umfang von Nutzungsrechten der Arbeitnehmer)
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 9) beschäftigt sich mit dem Umfang der Nutzungsrechte der Arbeitnehmer und freien Mitarbeiter.*
9 minBGH: Der Internet-Systemvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag
Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag [in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen ist seit dem Siegeszug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche eine Herausforderung für IT-Juristen. Es geht darum, die bekannten und bewährten BGB-Vertragstypen auf völlig neue Geschäftsprozesse anzuwenden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind je nach vertragstyplogischer Einordnung des Vertrages sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun in seinem Urteil die Gelegenheit ergriffen, nicht nur zur vertragstypologischen Einordnung des Internet-System-Vertrags sondern auch anderer IT-Verträge Stellung zu nehmen.
9 min 2Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 7: Nutzungsrechte an Software)
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 7) beschäftigt sich mit der Einräumung von Nutzungsrechten an Software.*
7 min 1Das Servicelevelagreement (SLA)
Der Begriff Service-Level-Agreement (SLA) oder deutsch Dienstgütevereinbarung (DGV) bezeichnet einen Vertrag zwischen einem IT-Dienstanbieter (Provider), in dem wiederkehrende IT-Dienstleistungen hinsichtlich Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung detailliert geregelt werden. Wichtiger Bestandteil ist hierbei die Dienstgüte ( [Servicelevel|http://de.wikipedia.org/wiki/Servicelevel] ), die die vereinbarte Leistungsqualität beschreibt.
10 minDer versäumte Massagetermin
Versäumt jemand einen vereinbarten Massagetermin, muss er beweisen, dass es ihm unmöglich war, die Massagepraxis zu besuchen, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest. Gelingt dies ihm nicht, muss er die Massage bezahlen.
2 min 3Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten - verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?
Der BGH hat im Juli dieses Jahres die strafrechtlich relevante Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts bejaht und die Verurteilung zur Betrugsbehilfe durch Unterlassen bestätigt ( [Az. 5 StR 394/08|http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=48874&pos=0&anz=1] ). Zugleich hat der BGH ausgeführt, dass vergleichbare Maßstäbe auch für „Compliance Officer“ in Unternehmen anwendbar seien. In diesem Beitrag soll geklärt werden, ob die strafrechtlichen Überlegungen des BGH auch auf die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Betrieb übertragen werden können.
6 minEVB-IT Systemvertrag: Eine umfangreiche FAQ
Am 24.08.2007 wurde der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht. Der Vertrag wurde zwar sehnsüchtig von der Beschafferseite erwartet, löste dann aber wegen seines Umfangs und seiner Komplexität , Verwirrung, Ratlosigkeit ja oft Mutlosigkeit aus. Damit die Nutzer zumindest bezüglich der häufigsten Fragen eine schnelle Antwort finden, hat die IT-Recht Kanzlei die Antworten auf diese Fragen in der folgenden FAQ-Liste aufgeführt:
27 minSoftware aus der Steckdose, worum geht es bei ASP?
Da Software teuer und ist und schnell veraltet, liegt es auf der Hand, sie nicht zu kaufen, sondern die Nutzung nur für die Zeit zu zahlen, in der auch eine Nutzung tatsächlich stattfindet. Es werden daher zunehmend Geschäftsmodell populär, bei denen Software nicht auf Dauer überlassen wird sondern „online“ und „on demand“ zur zeitweiligen Nutzung bereitgestellt wird. Diese Geschäftsmodelle werden unter dem Begriff „Application Service Providing“ zusammengefasst.
8 minVertragsgestaltung mit einem freien Mitarbeiter
Verträge mit „freien Mitarbeitern“ werden oft sehr stiefmütterlich behandelt. Der IT-Recht-Kanzlei sind Fälle bekannt, in denen freie Mitarbeiter tatsächlich jahrelang eine Software für ihren Auftraggeber erstellen, ohne dass ihr Verhältnis auf solide vertragliche Grundlage gestellt wurde. Trennen sich die Parteien, dann stellt sich plötzlich die Frage hinsichtlich Kündigungsfristen, Urlaubsansprüchen, Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen und Scheinselbständigkeit. Die Antworten auf diese Fragen bergen für beide Parteien oft unangenehme Überraschungen.
23 min 7Tipps für Auftraggeber für den Einsatz „freier Mitarbeiter“
Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter (human resources) sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für jeden Wirtschaftsteilnehmer. Doch Arbeitnehmer sind auch teuer. Müssen Sie doch auch bezahlt werden, wenn die Umsätze wegbrechen. Auch sind Sozialabgaben von derzeit gut 21% des Bruttoeinkommens (Arbeitgeberanteil) zu entrichten.
7 minSerie (Teil 8): Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen von Freelancern
In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] erläutern wir, welche Verwertungsrechte die Parteien an den Leistungsergebnissen haben, die der Freelancer für den Auftraggeber erstellt hat.
11 minSerie (Teil 7): Laufzeit des Werk- oder Dienstvertrages von Freelancern
In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] wird erläutert, welche Regelungen ein Vertrag mit einem freien Mitarbeiter zur Laufzeit und Kündigung aufweisen muss, abhängig von dessen vertragstypologischer Zuordnung. Darüber hinaus wird dargestellt, ob und wann die Parteien einen solchen Vertrag auch außerordentlich kündigen können, wenn Ihnen das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
7 min 1Serie (Teil 6): Vergütungsmodelle bei der Beschäftigung von Freelancern
In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] werden die verschiedenen Vergütungsmodelle bei der Beschäftigung von Freelancern und ihre Vor- und Nachteile erläutert.
5 min 2Serie (Teil 5): Haftung für Pflichtverletzung des Freelancers
In diesem [Teil der Serie|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] der IT-Recht-Kanzlei werden die Rechte dargestellt, die Auftraggeber haben, wenn der Freelancer seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verletzt. Diese Rechte sind abhängig vom Vertragstyp. Wie bereits dargestellt, können Leistungen eines Freelancers vertragstypologisch dem Werk-, (ja selbst) Kauf- und dem Dienstvertragsrecht unterliegen.
11 minSerie (Teil 4): Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung?
In diesem Teil der [ Serie der IT-Recht-Kanzlei|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] stellen wir die Abgrenzungskriterien für Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung dar sowie Strategien zu ihrer Vermeidung.
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Inhaltsangabe der Artikel
- Besondere Spielregeln für den Onlinehandel in Belgien, richtige Widerspruchsbelehrung entscheidend
- Kündigung eines Wartungsvertrages bei Abschaltung des Systems?
- Outsourcing - Weitere Konkretisierung zur Arbeitnehmerüberlassung
- Datenschutz: Mindestanforderungen an die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten
- Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 10: Die Zweckübertragungsregel)
- Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 9: Umfang von Nutzungsrechten der Arbeitnehmer)
- BGH: Der Internet-Systemvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag
- Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 7: Nutzungsrechte an Software)
- Das Servicelevelagreement (SLA)
- Der versäumte Massagetermin
- Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten - verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?
- EVB-IT Systemvertrag: Eine umfangreiche FAQ
- Software aus der Steckdose, worum geht es bei ASP?
- Vertragsgestaltung mit einem freien Mitarbeiter
- Tipps für Auftraggeber für den Einsatz „freier Mitarbeiter“
- Serie (Teil 8): Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen von Freelancern
- Serie (Teil 7): Laufzeit des Werk- oder Dienstvertrages von Freelancern
- Serie (Teil 6): Vergütungsmodelle bei der Beschäftigung von Freelancern
- Serie (Teil 5): Haftung für Pflichtverletzung des Freelancers
- Serie (Teil 4): Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung?