Wie die Obrigkeit die Armen abzockt – Ist das Staatslotto eine verdeckte Armensteuer?

Lotto ist ein mieses Geschäft. Zu diesem Eindruck kommt man nach der Lektüre eines zweiseitigen Beitrages in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) http://www.faz.net, der über die Ergebnisse der aktuellen Lotto-Studie des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung http://www.mpi-fg-koeln.mpg.de berichtet. Aus der Perspektive der Finanzminister der Bundesländer ist Lotto eine Steuer. Und die Lotto-Studie zeigt, dass diese Steuer überproportional ärmere Bürger trifft.

Rund 40 Prozent der Lottoeinsätze kassieren die Landesregierungen. Zehn Prozent verbrauchen die Lottoverwaltungen. Nur knapp die Hälfte fließt zurück an die Tipper. Studien zeigten übereinstimmend, so die FAS, dass Bezieher hoher Einkommen einen niedrigeren Anteil für Lottolose ausgeben als Bezieher geringerer Einkommen: „Deshalb kommt die Forschung zum Schluss, dass Lotto eine Form der regressiven Besteuerung darstellt.”

Basierend auf Studien in den Vereinigten Staaten und Kanada wüssten die Kölner Forscher, dass vor allem die untere Mittelschicht tippe. Trotzdem profitieren diese Menschen nicht überproportional von der staatlichen Verwendung der Lottoeinnahmen. Die Lottoeinnahmen fließen nämlich entweder direkt in die Länderhaushalte oder an Lottostiftungen. West-Lotto http://www.west-lotto.de, die größte Lottogesellschaft in Deutschland, führe mehr als 680 Millionen Euro direkt an die Landesregierung ab. Knapp 100 Millionen gingen an gemeinnützige Empfänger. Ein Drittel kassiere der Landessportbund, einen Batzen bekämen die Wohlfahrtsverbände, kleinere Zuwendungen vier Dombau-Vereine. „Die Steuer aus der Sünde Glücksspiel dient der Renovierung von Gotteshäusern. Darauf muss man erst einmal kommen”, so die FAS süffisant.

Die Umverteilung von unten nach oben nehme die Politik gerne in Kauf, weil sie kaum wahrgenommen werde. Der Fachterminus heiße „painless tax”. „Der Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zeigt die ganze Absurdität des staatlichen Engagements beim Glücksspiel”, so die Einschätzung von Helmut Sürtenich, Vorstandschef der Stratega-Ost Beteiligungen AG http://www.stratega-ost.de in Düsseldorf. „Er belegt, dass der Staat von der Expansion der Sündenfälle profitiert. Dem staatlichen Glücksspielmonopol liege die Vorstellung zugrunde, dass so die Spielleidenschaft am besten gezügelt werden könne. Er veranstaltet Glücksspiele, um Glücksspiele einzudämmen. Schöner kann man es nicht ausdrücken.” Sürtenich wirft dem Staat vor, sich immer neue Spielideen auszudenken und diese dann aggressiv zu bewerben. Dies werde in der FAS auf Grundlage der Forschungsergebnisse der Max-Planck-Gesellschaft und journalistischer Recherchen minutiös dargelegt.

„Wenn das Lottomonopol fällt, werden private Anbieter die Kunden mit höheren Ausschüttungsquoten locken. Das wäre das Ende der staatlichen Lotteriegesellschaften”, sagt Max-Planck-Forscher Jens Beckert. „Das staatliche Monopol lebt von der Unwissenheit der Bürger. Es ist doch irgendwie unanständig, wenn mit dem Geld nicht sehr begüterter Tipper Hochkultur subventioniert wird”, meint Sürtenich. Laut FAS werden mit dem Geld E-Musik-Veranstaltungen und Frauenmusikwochen finanziert: „Man ahnt, wer die Exponate und Veranstaltungen vor allem aufsucht. Außerdem erwarb das Land NRW für die landeseigene Kunstsammlung in Düsseldorf „Die Venus von Milo mit Schubladen” von Salvadore Dali und das Kunstwerk „Palazzo Regale” von Joseph Beuys.

Quelle: www.ne-na.de

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Bluesky
(28.04.2025, 10:56 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Bluesky
Schutzpaket für Arbeitgeber
(24.04.2025, 09:59 Uhr)
Schutzpaket für Arbeitgeber
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
(11.04.2025, 12:22 Uhr)
Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Kaufland.fr und Kaufland.it
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
(27.03.2025, 11:10 Uhr)
Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
(17.03.2025, 11:03 Uhr)
Professionelle Rechtstexte für Software-as-a-Service
Barrierefreiheitserklärung für Shops
(12.03.2025, 15:42 Uhr)
Barrierefreiheitserklärung für Shops
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei