Vergabeunterlagen

Vergaberecht: Subunternehmer müssen spätestens bis zur Zuschlagserteilung genannt werden
15.04.2009, 15:04 Uhr | Vergabeunterlagen

Vergaberecht: Subunternehmer müssen spätestens bis zur Zuschlagserteilung genannt werden
Vergaberecht: Subunternehmer müssen spätestens bis zur Zuschlagserteilung genannt werden

Seit der BGH-Entscheidung vom 10.6.2008 ist die Verunsicherung der Vergabestellen groß. Der BGH hatte die bis dahin herrschende Meinung in Frage gestellt dass die  Vergabestellen berechtigt sind, bereits mit dem Angebot die Nennung von Nachunternehmern zu fordern. Nun entschied das OLG München mit Beschluss vom 22.1.2009, Verg 26/08), dass die Namen der Nachunternehmer bis spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen müssen, in welchem die Vergabestelle ihre Zuschlagserteilung treffen wolle.

Vergaberecht: Fehlende geforderte Erklärungen führen nicht in jedem Fall zum Ausschluss.
02.03.2009, 09:42 Uhr | Vergabeunterlagen

Vergaberecht: Fehlende geforderte Erklärungen führen nicht in jedem Fall zum Ausschluss.
Vergaberecht: Fehlende geforderte Erklärungen führen nicht in jedem Fall zum Ausschluss.

Es ist ein eigentlich ehernes Gesetz: Fordert eine Behörde in ihren  Ausschreibungsunterlagen Preisangaben oder Erklärungen und werden diese vom Bieter nicht eingereicht, dann wird er ausgeschlossen. Dabei sieht die Rechtsprechung das gemäß § 25 Nr.2 VOL/A lit. a) und § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) bestehende Ermessen der Behörde in der Regel auf Null reduziert. Nun hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle  mit Beschluss vom 02.10.2008, Az. 13 Verg 4 /08 sich für einen Ausnahmefall von dieser Regel entschieden.

Nachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen unter Umständen zulässig
08.08.2007 | Vergabeunterlagen

Nachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen unter Umständen zulässig
Nachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen unter Umständen zulässig

Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 27. März 2007 (VK 2 – 18/07) eine Fragestellung beantwortet, die Vergabestellen immer wieder Probleme bereitet. Es hatte nämlich zu entscheiden, ob Verdingungsunterlagen nachträglich verändert werden können.

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