Leserkommentare zum Artikel

Anleitung zur Erstellung eines Youtube-Impressums

Fehlende oder unzureichende Angaben über anbieterspezifische Kontaktinformationen sind ein beliebtes Abmahnziel, weil die sie voraussetzende Impressumspflicht im digitalen Bereich weite Ausmaße annimmt. Neben geschäftsmäßigen Internetseiten und gewerblichen Präsenzen auf Verkaufsplattformen setzen nach der Rechtsprechung auch Auftritte in Social Media immer dann ein Impressum voraus, wenn die Profile nicht nur rein privaten Zwecken dienen. Gerade dort stellt sich die rechtskonforme Einbindung der Informationen aber häufig als Problem dar. In dieser Anleitung zeigt die IT-Recht Kanzlei, wie Sie ein rechtssicheres Youtube-Impressum erstellen können.

» Artikel lesen


Natürliche Person

Beitrag von Kig
12.08.2022, 15:58 Uhr

Guten Tag,

muss man bei der der Angabe eines Youtube-Impressums wirklich die komplette Anschrift wie die Straße eingeben? Reicht nicht ein Xing-Profil oder eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Ich sehe bei Offenbarung der Anschrift, das Problem des Stalkens, Bedrohens oder dass irgendwelche Leute irgendwelche Bestellungen aufgeben und an die Adresse liefern lassen. Ist das wirklich so vom Gesetzgeber so gewüncht?

Youtube

Beitrag von Daniela Santos
10.03.2021, 17:23 Uhr

Guten Tag,

ich hätte da mal eine Frage. Wenn ein youtube Kanal betrieben wird und die Person als freiberuflicher Trainer eine Steuernummer hat, ist man dann auf youtube als natürliche Person oder als juristische Person unterwegs?

Sehr hilfreicher Beitrag!

Beitrag von Dr. Tilman Platz
22.05.2020, 09:11 Uhr

Danke sehr für diesen sehr hilfreichen Beitrag und die anschauliche Darstellung!

danke!

Beitrag von verena
29.04.2019, 10:03 Uhr

vielen dank für diese ausführliche, gute anleitung. hat mir SEHR geholfen!

Danke

Beitrag von Stefan S
25.01.2019, 08:18 Uhr

Sehr gute Anleitung. Danke

Was wenn ich keine externe Seite habe?

Beitrag von Lisa Kofler
21.05.2018, 20:15 Uhr

Hallo ihr lieben,

was ist wenn ich keine Homepage habe, wo ich das verlinken kann?

Freue mich auf die Antwort. Wenns geht unter liskof@hotmail.de

Bekannte Persönlichkeiten

Beitrag von Alex
14.09.2017, 19:58 Uhr

Wie sieht es eigentlich bei bekannten Youtube-Persönlichkeiten aus, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten und eine Angabe der Privatadresse im Impressum eine direkte negative Auswirkung auf das Privatleben dieser Person haben würde? Würden sich da Alternativen ergeben?

Vielen Dank!

Beitrag von Marion Mertz Hypnose und Klangmassage
14.08.2017, 21:54 Uhr

Das habe sogar ich verstanden! Eine wirklich große Hilfe. Besten Dank.

Sehr informativ. Danke.

Beitrag von Christian
28.07.2017, 21:47 Uhr

Danke für die Informationen. Nur was genau gehört in ein Impressum? Etwa auch Vor- und Nachname sowie Adresse? Denn so etwas fände ich schon sehr grenzwärtig für einen Youtube-Kanal.

Sehr hilfreich!

Beitrag von Julia
17.07.2017, 11:21 Uhr

Vielen lieben Dank für diese detaillierte Anleitung!  Hat super geklappt :-)

Grüße Julia 

Top-Hilfe

Beitrag von Benedikt
12.01.2017, 15:05 Uhr

Super. Eine Beschreibung auch für Doofe. Genau richtig für mich;-) Tausend Dank.

Notwendigkeit des Impressums

Beitrag von Julian
04.10.2016, 17:05 Uhr

Hallo, wann gilt ein Youtube-Kanal als geschäftsmäßig betrieben? Vielen Dank.

Youtube Impressum

Beitrag von Markus Mayer
22.02.2016, 16:54 Uhr

Sehr sehr hilfreich und wunderbar umgesetzt diese Anleitung!!!!!! DANKE! :)

Datenschutz und Geschäftsschädigung

Beitrag von fritz
25.08.2015, 21:04 Uhr

Ich bin gerade dabei, mein Impressum auf diversen Plattformen zu verteilen. Und was ich dabei sehe, ist unglaublich. Die Angaben und die Vorgehensweisen sind für mich absolut nachvollziehbar. Allerdings ist es traurig, wie mit diesen Pflichten umgegangen wird.

Abgesehen davon, dass scheinbar viele Unternehmen, Unternehmer und auch Web Designer ein fehlendes oder falsches Impressum als Kavaliersdelikt ansehen, machen sich scheinbar auch der Rechtgeber und die Plattformen wenig Gedanken über die Fehler und Auswirkungen im Bezug auf Impressumpflicht und Impressumangaben.

Beispiel: Laut Angabe im Text ist das Verlinken des Impressums auf Social Media Plattformen erlaubt. Dies ist allerdings bereits ein strittiges Thema. Begründung: wenn die Seite ausfällt, gibt es für die Social Media Plattform kein Impressum mehr. Wenn auch kurzfristig. Dies wird mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet. Und diese 50.000 Euro Strafe müssen nicht auf einer Abmahnung beruhen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, von einem Konkurrenten angezeigt zu werden! Andererseits ist es für Unternehmen ein wertvolles Mittel, ein zentrales Impressum anzulegen und zu verwalten. Es ist äußerst mühsam, jede kleinste Änderung auf allen Plattformen manuell durchzuführen. Das Verlinken des Impressum mag also IN DIESEM FALL erlaubt sein. Aber es geht mit deutlichem Risiko einher.

Ein weiteres Problem ist, dass Plattformen, und hier sei Xing als Beispiel genannt, nur Angaben in Klartext erlauben. Das VERLINKEN eines Impressums ist also technisch gar nicht möglich!

Die Verlinkung auf Youtube leuchtet mir ein. Während dies dem rechtlichen Aspekt nachkommt, gibt es aber aus technischer und unternehmerischer Sicht im Bezug auf die Angaben im Text ein riesengroßes Problem! Zum einen wird der Linktext nur beim ERSTEN Link angezeigt und nicht bei allen. Wodurch wir unseren wichtigsten Linkplatz verlieren. Noch schlimmer ist aber, dass mit dem Impressum in den Banner-Links ein kompletter Werbeplatz weg ist. Und diese sind von Youtube auf 5 Stück begrenzt. Das Impressum ist praktisch ein "Notfallkontakt". Ich will meine Interessenten und Kunden nicht in meinem Impressum haben, sondern auf meinen Angeboten, Seiten und Kanälen. Im Gegenteil: zum Start einer Webseite haben wir sogar klar gesehen, dass von 600 Seitenbesuchern kaum ein einziger am Impressum oder den rechtlichen Angaben interessiert ist. Hierfür einen wichtigen Link zu opfern, sorgt also nicht nur dafür, dass wir gegenüber internationalen Konkurrenten ohne Impressumpflicht einen Nachteil haben. Sondern es handelt sich hier tatsächlich um GESCHÄFTSSCHÄDIGUNG, weil ein Platz der für andere "Werbung" bzw. Umsatzförderung vorgesehen ist, für das Impressum verwendet wird. In den meisten Fällen handelt es sich gerade bei dem Platz mit Beschriftung entweder um die Hauptwebseite oder um das wichtigste Angebot eines Unternehmens! Und somit fällt bei der beschriebenen Vorgehensweise der WICHTIGSTE LINKPLATZ auf Youtube aufgrund der Impressumpflicht aus!

Die dritte Sache ist, dass es zahlreiche Einzelunternehmen gibt, bei denen es sich bei den Unternehmensdaten um private Daten handelt. Und als Privatperson habe ich sogar laut Gesetz das RECHT AUF DATENSCHUTZ.

Viele Plattformen treten aber genau dieses Recht mit Füßen. Während Facebook z.B. die Angaben in Klartext erwartet, aber noch Links erlaubt, gibt es auf Xing beispielsweise nur noch die Möglichkeit, Klartext und nicht einmal Links anzugeben. Und das tritt das Recht auf (persönlichen) Datenschutz mit Füßen!

Das Gesetz gibt NICHT vor, dass das Impressum als Klartext eingebunden oder angegeben werden muß. Insofern besteht die Möglichkeit, die Impressumdaten zu schützen. Dieses Recht wird allerdings mit der Erwartung von Klartext genommen. Klartext ist nämlich auch von Suchmaschinen, illegalen Spambots usw. lesbar. Und das Impressum verlangt per Gesetz die Angabe von Kontaktdaten, inkl. konkrete Adresse! Da viele Plattformen allerdings die Angabe in Klartext erwarten, wird der Urheber der Daten vollständig seines Schutzes beraubt und weltweit öffentlich bloßgestellt! Und dieses Problem trifft besonders Einzelunternehmer, die zu Hause arbeiten oder auch nur vom Home Office aus!

Die Impressumpflicht ist also eine Sache. Aber hier besteht von allen Seiten DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF.

Vielen Dank für dieses tolle Tutorial!

Beitrag von J. M.
21.05.2015, 20:05 Uhr

Ohne es hätte ich länglich suchen und herumprobieren müssen. Danke!

Es geht! ABER :

Beitrag von Marius H.
06.04.2015, 00:50 Uhr

Wie sieht es mit der MOBILEN DARSTELLUNG aus? Ich habe nun etliche Geräte durch und leider wird mir da nichts von den Links angezeigt. Auch sonst ist von "leicht erreichbar / erkennbar" mal so gar nichts zu sehen. - Keine Frage dies ist auch keine Kritik am Beitrag zu verstehen. Aber es wäre schön wenn es von Seiten der Seitenbetreiber ein einfache Lösung geben würde.

Es grüßt aus Bremen, Marius H.

Super Anleitung, vielen Dank!

Beitrag von Wiegand & Partner
14.01.2015, 09:38 Uhr

Danke, ich hätte das nie selbst herausgefunden wo man Youtube das Impressum "unterschieben" kann! ;-) Wir haben es zur Sicherheit auch nochmal in die Kanal-Info mit reingeschrieben, denn wer weiss, ob diese benutzerdefinieren Links auch auf allen Mobilgeräten angezeigt werden, das Problem kennen wir doch schon von der Facebook-App!...

Impressum bei Youtube

Beitrag von Suliko Schreckenbach
10.01.2015, 01:12 Uhr

Super einfache und klar strukturierte Anleitung. Ich würde mir wünschen so manche Softwarefirma würde solch klare Anweisungen geben. Bitte unbedingt weiterführen diese hervorragende Unterstützung.

Einbindung Impressum - einfacher geht's nicht

Beitrag von Gerd Mittag
09.01.2015, 07:24 Uhr

Herzlichen Dank für die kompetente und sehr klare Erklärung der Link-Einbindung bei youtube. Es dauerte keine fünf Minuten dank Ihrer Anleitung. :-D

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei