Kostenlose Google+1 Datenschutzerklärung: für Fans der IT-Recht Kanzlei

Neu im Wettstreit der sozialen Netzwerke ist die Plattform Google+, und hier etabliert sich gerade als Konkurrent zum „like“-Button (Facebook) der „+1“-Button (Google+). Fans der IT-Recht Kanzlei auf Facebook können ab sofort kostenlos eine Datenschutzerklärung für den „+1“-Button nutzen.
Kommerzielle Websites, die mit dem „+1“-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.
Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des „+1“-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und „like/gefällt mir“ anklicken – schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.
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5 Kommentare
Schade, dass nun schon Rechtsanwälte auf solch kleine Tricks zur "Freunde"-Beschaffung angewiesen sind........
Sie haben in Bezug auf Ihre datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber der "+1"-Schaltfläche von Google+ recht. Aufgrund der Erfassung der IP-Adresse des Nutzers lässt sich vertreten, dass eine Datenschutzverletzung vorliegt (die Personenbezogenheit der IP-Adresse ist bei Juristen derzeit umstritten). Eine endgültige Klärung dieser Frage bleibt abzuwarten. Wir empfehlen daher die Datenschutzerklärung bei Verwendung der "+1"-Schaltfläche um unsere Datenschutzklausel zu ergänzen. Eine eventuelle Datenschutzverletzung wird dadurch zwar nicht geheilt, zumindest wird das Risiko einer Abmahnung hierdurch abgeschwächt. Haben Sie nochmals vielen Dank für Ihren Kommentar!
herzlichen Dank zunächst für die Bereitstellung der Datenschutzerklärung. Mich irritiert allerdings die - zumindest für mich als Laien - unklare Rechtslage. Beim ersten Durchlesen Ihres Artikels dachte ich: Prima, dann kann ja nichts passieren... Allerdings scheinen dies einige Kollegen anders zu sehen, denn diese empfehlen zwar grundsätzlich auch eine Datenschutzerklärung, formulieren jedoch gleichzeitig, dass diese Erklärung eine potenzielle Verletzung des Datenschutzes nicht heilt.
Ich ziehe daraus das Fazit: Datenschutzerklärung muss zwawr sein, aber sicher ist man dadurch im Bezug auf die Datenschutzrichtlinien keineswegs. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bleicher
Sonnige Grüße
Irene