BGH: Verkäufer haften für fehlende Kennzeichnung von Verbraucherprodukten durch den Hersteller
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass auch der (bloße) Verkäufer eines Verbraucherproduktes wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann, wenn der Hersteller bei dessen Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geschlampt hat. Damit wächst für Onlinehändler ein erhebliches Bedrohungsszenario heran. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Wunderbar! Endlich amerikanische Verhältnisse!
Beitrag von Markenfreund
29.03.2017, 13:23 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
was freue ich mich schon auf die eingravierte Adresse von Fa. Christ im Ehering.
Oder auf die tiefgeprägte Adresse von Versace mittig auf der Damenhandtasche. Oder auf die eingelaserte Adresse auf meiner Rolex...
So langsam wirds beklopppt.
Oder geht es hier um "Bangemachen" ? Viele Grüße, Markenfreund.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Wie soll es denn in der Praxis laufen? von Andreas Küster, 06.12.2018, 22:37 Uhr
Das Urteile oft weltfremd sind, weiß woh jeder mittlerweile. Aber wie soll DAS denn bitte in der Praxis funktionieren? Ich muß mich nur mal hier im Zimmer umsehen um festzustellen: es gibt endlos viele Artikel, auf denen keine Adresse steht und auch bestimmt nie stehen wird: jegliche Art von... » Weiterlesen
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