Leserkommentar zum Artikel

Neue Informationspflichten für Händler durch Alternative Streitbeilegung (AS) und Online-Streitbeilegung (OS)

2016 wird europaweit ein neues System eingeführt werden, um Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften außergerichtlich interessengerechten Lösungen zuzuführen. Die von der EU beschlossene und durch Rechtsakte an die Mitgliedsstaaten vorgegebene Alternative Streitschlichtung (AS) soll durch unabhängige Streitschlichtungsstellen eine verbraucherfreundliche Alternative zum gerichtlichen Disput über vertragliche Konflikte darstellen. Die zur Etablierung dieses System erlassene ADR-Richtlinie und die ergänzende gesondert für den Online-Handel erlassene ODR-Verordnung enthalten Regelungen, die (Online-)Händler direkt betreffen, ihre Rechte hinsichtlich der neuen Verfahren definieren und ihnen neue Informationspflichten auferlegen.

» Artikel lesen


Beschränkung auf deutsche Kunden

Beitrag von H.Stüber
23.12.2015, 17:42 Uhr

Soweit ich diese Verordnung verstanden habe, ist die Umsetzung nur Pflicht, sobald ich als Shopbetreiber Endkunden in einem anderen EU Land bediene. Entfällt dann die Pflicht der Umsetzung, wenn ein Shop sich auf den deutschen Markt beschränkt? Wenn dem so ist, könnte ich mir vorstellen, dass viele kleine Händler diesen Schritt der Lieferbeschränkung gehen werden.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • 10 Mitarbeiter von M-shop, 29.12.2015, 13:49 Uhr

    Da viele kleine Unternehmen nichtmal einen geringfügig Beschäftigten haben, ist diese Verordnung eh nicht relevant für die ganzen Kleinunternehmer.  Weiterhin entfällt die Teilnahme, wenn man gar nicht ins EU-Ausland verschickt. Die EU ist gross genug, da muss ich keine Produkte in die USA... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei