Leserkommentar zum Artikel

Die häufigsten Fragen zum Thema "Rechtssichere E-Mail Archivierung"

Angesichts der doch recht schwierigen Materie, soll der Übersicht und der Verständlichkeit halber die nachfolgenden Rechtsprobleme im Rahmen einer "FAQ" dargestellt werden. Dieser Beitrag ist ein Ausschnitt aus dem aktuellen E-Book "Rechtliche Rahmenbedingungen der Archivierung von E-Mails" der IT-Recht Kanzlei.

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Duldung

Beitrag von RA Max-Lion Keller
11.08.2008, 10:19 Uhr

Von einer Duldung spricht man dann, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung der firmeninternen Kommunikation (E-Mail, Telefon, …) verbietet, dieses Verbot jedoch nicht kontrolliert und sanktioniert (sondern die private Nutzung toleriert/duldet). Die Duldung wird erst dann der Erlaubnis gleichgestellt, wenn sie eine gewisse Intensität und Dauer erreicht. Wie lange und in welchem Umfang eine Duldung anhalten muss, damit sie sich in eine Erlaubnis wandelt, kann nicht pauschal gesagt werden. Dies wird wohl dann geschehen, wenn sich der Arbeitnehmer „sicher fühlt“, d.h. auf die Duldung vertraut und nicht mehr mit Kontrollen oder gar Sanktionen seitens des Arbeitgebers rechnet.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Erlauben ? von Diethelm Ehni, 05.08.2008, 10:00 Uhr

    wenn man die private Nutzung nicht erlauben sollte (so habe ich es zumindestens verstanden) wie sieht es mit der duldung aus?. Wird diese gleichgestellt mit einer Erlaubnis ? mfg Ehni

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