Leserkommentar zum Artikel

OLG Köln: Vorsicht bei Werbung mit Musikernamen / Schadenersatz für Bläck Fööss

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28.05.2010 Tage die Berufung eines Kölner Kostümhändlers zurückgewiesen, der im Dezember letzten Jahres durch das Landgericht Köln zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 10.961,28 € verurteilt worden war. Die Firma hatte im Januar 2009 in einer Zeitungsanzeige mit dem Slogan „Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss“ für ihre Produkte geworben, ohne dass eine Zustimmung der Musiker vorlag. Die Bläck Fööss haben in der mündlichen Verhandlung am 12.05.2010 angekündigt, den Geldbetrag der Kölner Obdachlosenhilfe spenden zu wollen.

» Artikel lesen


Bläck Föös als Spaßbremse

Beitrag von Silvia D.
02.06.2010, 19:01 Uhr

Ach Gottchen! Da verstehen die Herren wohl keinen Spaß! Und gerade den muss man doch als Nicht-Kölner gerade haben, um die Musik der Jungs gut zu finden, oder? Ich persönlich finde den Werbeslogan klasse! Da hat sich mal jemand was einfallen lassen. So etwas sollte wirklich unter die Meinungs- oder Kunstfreiheit fallen. Die Richter waren wohl auch ein bißchen spießig...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei