Frage des Tages: Darf der Verkäufer die Ware nach Widerruf noch an den Käufer versenden?

Frage des Tages: Darf der Verkäufer die Ware nach Widerruf noch an den Käufer versenden?
16.02.2011 | Lesezeit: 1 min

Die Antwort ist: Nein. Zumindest sollte der Verkäufer es tunlichst unterlassen. Denn wie das OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09 entschieden hat, ist das Zusenden der Ware nach einem Widerruf des Käufers eine unzumutbare Belästigung gem § 7 UWG und damit wettbewerbswidrig. Denn der Versand der "widerrufenen" Ware ist absatzfördernd und steht einer Werbung gleich. Also besser Finger weg von der Widerrufsware!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Dropshipping und Widerruf: Darf die Rücksendeadresse abweichen?
(21.10.2024, 07:56 Uhr)
Dropshipping und Widerruf: Darf die Rücksendeadresse abweichen?
eBay: Uneinheitliche Widerrufsfristen - Abmahnungen vermeiden
(14.04.2020, 14:04 Uhr)
eBay: Uneinheitliche Widerrufsfristen - Abmahnungen vermeiden
Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden
(04.06.2019, 14:19 Uhr)
Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden
Widerrufsbelehrung: Fließtext ohne Zwischenüberschriften werden abgemahnt
(02.11.2016, 11:04 Uhr)
Widerrufsbelehrung: Fließtext ohne Zwischenüberschriften werden abgemahnt
Heute schon Post von der bonodo UG erhalten? Vielzahl an Abmahnungen im Umlauf!
(18.02.2015, 10:30 Uhr)
Heute schon Post von der bonodo UG erhalten? Vielzahl an Abmahnungen im Umlauf!
BGH: Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform überlassen werden / Bestätigungsklausel kann unzulässig sein
(02.07.2014, 10:41 Uhr)
BGH: Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform überlassen werden / Bestätigungsklausel kann unzulässig sein
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei