Klarstellung: Verbraucherwiderruf bereits ab Bestellung möglich
Unter Online-Händlern kursiert teilweise der Irrglaube, der Verbraucher könne einen online geschlossenen Kaufvertrag erst ab dem Zeitpunkt widerrufen, in dem ihm die bestellte Ware übergeben worden ist.
Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr besteht das Widerrufsrecht des Verbrauchers bereits mit Abgabe seiner Vertragserklärung, also regelmäßig mit wirksamer Aufgabe einer Bestellung.
Die Aushändigung der bestellten Ware an den Verbraucher hat auf die Entstehung des Widerrufsrechts keinen Einfluss, sondern ist nur maßgeblich für den Anlauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Gemäß § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB beginnt die Widerrufsfrist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Warenerhalt ist ein Verbraucherwiderruf also ausgeschlossen.
Weil §§ 312g Abs. 1, 355 BGB die Entstehung des Widerrufsrechts aber an die Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher und nicht an die Warenübergabe knüpfen, kann der Verbraucher auch schon vor Lieferung der Bestellung widerrufen. Vor Warenerhalt ist der Verbraucher sogar privilegiert, weil der Widerruf in diesem Zeitraum ohne Fristbindung möglich ist. Der Widerruf unterfällt der 14-Tages-Frist erst mit Übergabe der Ware und ist davor ab dem Zeitpunkt der Bestellung fristlos möglich.
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Angebliche Bestellungen vor Erhalt der Ware stornieren
21.02.2021, 13:32 UhrKommentar von Linda Wenzel