Seminare / Schulungen

Urteil des LG München als Rettung für Online-Coaches?

Viele Verträge von Coaches mit ihren Kunden könnten wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unwirksam sein. Die Folge: Die Kunden könnten ihr Geld zurückfordern.

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Coaching: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Im Internet findet man immer häufiger Angebote für Coachings. Doch was ist eigentlich unter dem Begriff „Coaching“ zu verstehen und welche rechtlichen Aspekte gilt es dabei zu beachten?

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Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Coaching

Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Coaching-Leistungen anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Wir bieten professionelle AGB für Coaching-Leistungen an.

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Regelmäßige Online-Schulungen ohne Zulassung nach FernUSG rechtswidrig?

Das LG Berlin hat entschieden, dass eine fehlende Zulassung für regelmäßige Online-Schulungen (hier: Ausbildung zum Fitnesstrainer) als Verstoß gegen das FernUSG auch eine Wettbewerbsverletzung darstellt.

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Rechtliche Fallstricke beim Anbieten von (Online-)Seminaren und (Online-)Schulungen und wie diese zu vermeiden sind

Weiterbildung liegt im Trend. Das Angebot von Schulungen, Fortbildungen und Lehrgängen ist scheinbar endlos. Um im digitalen Zeitalter konkurrenzfähig zu bleiben, nutzen immer mehr Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen eine eigene Webseite, um für ihr Angebot zu werben und sich dadurch von anderen Anbietern abzugrenzen. Die IT-Recht-Kanzlei klärt im folgenden Beitrag darüber auf, welche rechtlichen Besonderheiten Veranstalter dabei zu beachten haben.

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IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für die Veranstaltung von Seminaren/Schulungen an

Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) die Veranstaltung von Kursen/Seminaren anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Je nachdem, wie in solchen Fällen der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande kommt und wie die jeweiligen Lerninhalte vermittelt werden (online oder im Rahmen von Präsenzveranstaltungen) können besondere fernabsatzrechtliche Regelungen aber auch die Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zur Anwendung kommen.

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