De-Facto-Vergabe

Neues: aus Sachsen zur De-Facto Vergabe
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Klarstellung der Regelungen zur De-Facto Vergabe vorgelegt.

Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Klarstellung der Regelungen zur De-Facto Vergabe vorgelegt.

Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den Bundesgerichtshof
Der Vergabesenat des OLG Dresden hat die Streitfälle um die Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportdienstleistungen mit Beschluss vom 4.7.08 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Der Vergabesenat des OLG Dresden hat die Streitfälle um die Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportdienstleistungen mit Beschluss vom 4.7.08 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
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Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
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Vorbereitung der Vergabe
- Anlegen der Vergabeakte
- Aktenvermerke
- Wahl der Vergabeart
- Zeitplan
- Rollenfestlegung
-
Vertragsunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Preisblatt
- Vertragsbedingungen
-
Erstellung der Vergabeunterlagen
- Festlegung der Eignungskriterien
- Bekanntmachung
- Anschreiben,
- Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien
- Auswertung der Angebote
- Durchführung eines Verhandlungsverfahren
- Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber bei Vergabeüberprüfungen (Rügen, Nachprüfungsverfahren
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Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Spencer - Fotolia.com · Bild 2) Florian Gleisenberg / PIXELIO