Vergabetipps
Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bei Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Einzelkontrolle nach §§ 307 ff BGB unterliegen und der Kläger wegen einzelner beanstandeter Klauseln Ansprüche gegen den Beklagten geltend machen kann.
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bei Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Einzelkontrolle nach §§ 307 ff BGB unterliegen und der Kläger wegen einzelner beanstandeter Klauseln Ansprüche gegen den Beklagten geltend machen kann.
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Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
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Vorbereitung der Vergabe
- Anlegen der Vergabeakte
- Aktenvermerke
- Wahl der Vergabeart
- Zeitplan
- Rollenfestlegung
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Vertragsunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Preisblatt
- Vertragsbedingungen
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Erstellung der Vergabeunterlagen
- Festlegung der Eignungskriterien
- Bekanntmachung
- Anschreiben,
- Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien
- Auswertung der Angebote
- Durchführung eines Verhandlungsverfahren
- Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber bei Vergabeüberprüfungen (Rügen, Nachprüfungsverfahren
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