Vergaberecht

Urteil des EuGH: Lässt Zweifel über Rügefristen aufkommen

Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn ein Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich rügt nachdem er ihn im Vergabeverfahren erkannt hat. Unter unverzüglich wird eine Zeitspanne von 1 - 14 Tagen verstanden, je nach Vergabekammer und Komplexität des Vergabeverstoßes. Nun hat der der EuGH Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit der Richtlinie 89/665 geschürt.

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