Neues Muster der GDD: Zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hat eine Mustervereinbarung sowie erste praxisorientierte Erläuterungen zur Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG erarbeitet.