Besichtigungsanspruch

Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung – Beweisnot adé?
21.10.2013, 14:03 Uhr | Besichtigungsanspruch

Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung – Beweisnot adé?
Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung – Beweisnot adé?

Was tun bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung, wenn die Beweise fehlen? Ein scharfes Schwert ist das so genannte Besichtigungsverfahren. Besteht beispielsweise eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Konkurrent eines Software-Herstellers ohne Nutzungserlaubnis den Quellcode oder Teile des Quellcodes des Software-Herstellers nutzt, kann der Software-Hersteller seinen Besichtigungsanspruch gegen den Konkurrenten durchsetzen - und zwar ohne Vorwarnung…

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