Vergabeakte
Vergaberecht: Urkundenfälschung, wenn Vergabeakte durch rückdatierte Schriftstücke ergänzt wird?
Das Oberlandesgericht Thüringen (Beschluss vom 23.06.2009; Az.: 1 Ws 222/09) hatte im Rahmen einer Strafsache zu entscheiden, ob die nachträgliche Einfügung von rückdatierten Schriftstücken in eine Vergabeakte als Urkundenfälschung zu werten ist. Ferner stellte das Gericht in seiner Entscheidung klar, ab welchem Zeitpunkt im Falle einer Vergabeakte von einer Urkunde ausgegangen werden kann, bzw. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Vergabeakte eine sog. Gesamturkunde darstellt. Zuletzt ging das Gericht der Frage nach, ob die Änderung der Vergabeakte als Falschbeurkundung im Amt im Sinne des § 348 StGB zu werten ist.
Das Oberlandesgericht Thüringen (Beschluss vom 23.06.2009; Az.: 1 Ws 222/09) hatte im Rahmen einer Strafsache zu entscheiden, ob die nachträgliche Einfügung von rückdatierten Schriftstücken in eine Vergabeakte als Urkundenfälschung zu werten ist. Ferner stellte das Gericht in seiner Entscheidung klar, ab welchem Zeitpunkt im Falle einer Vergabeakte von einer Urkunde ausgegangen werden kann, bzw. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Vergabeakte eine sog. Gesamturkunde darstellt. Zuletzt ging das Gericht der Frage nach, ob die Änderung der Vergabeakte als Falschbeurkundung im Amt im Sinne des § 348 StGB zu werten ist.
Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen: Muss vergabekonform ausgelegt werden
Der BGH hat heute kürzlich darüber entschieden, wie die in den Ausschreibungsbedingungen eines öffentlichen Vergabeverfahrens enthaltene Klausel "Beginn der Ausführung spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung" auszulegen ist.
Der BGH hat heute kürzlich darüber entschieden, wie die in den Ausschreibungsbedingungen eines öffentlichen Vergabeverfahrens enthaltene Klausel "Beginn der Ausführung spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung" auszulegen ist.
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- Rollenfestlegung
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- Leistungsbeschreibung
- Preisblatt
- Vertragsbedingungen
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Erstellung der Vergabeunterlagen
- Festlegung der Eignungskriterien
- Bekanntmachung
- Anschreiben,
- Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien
- Auswertung der Angebote
- Durchführung eines Verhandlungsverfahren
- Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber bei Vergabeüberprüfungen (Rügen, Nachprüfungsverfahren
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