Neues: aus Sachsen zur De-Facto Vergabe
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Klarstellung der Regelungen zur De-Facto Vergabe vorgelegt.
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Klarstellung der Regelungen zur De-Facto Vergabe vorgelegt.
Der Vergabesenat des OLG Dresden hat die Streitfälle um die Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportdienstleistungen mit Beschluss vom 4.7.08 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
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