Datenschutz in der Schule (Teil 2): Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des Minderjährigen
Nach dem System des deutschen Datenschutzrechtes ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn eine gesetzliche Ermächtigung für die Verarbeitung vorliegt, eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenverarbeitung besteht oder der Einzelne eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung abgegeben hat. Im deutschen Recht sind Minderjährige dabei anders als Erwachsene zu behandeln. Aber was bedeutet dies insbesondere für die Einholung datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärungen von Schülern? In diesem Artikel soll geklärt werden, welche Voraussetzungen für eine rechtlich wirksame Einwilligungserklärung gegeben sein müssen.