BGH: EuGH-Vorlage zum Urheberrechtsschutz geheimer militärischer Lageberichte gegen eine Veröffentlichung durch die Presse
Der BGH (Beschluss vom 1.6.2017, I ZR 139/15 – Afghanistan Papiere) hat dem EuGH im Hinblick auf den urheberrechtlichen Schutz geheimer miltitärischer Lageberichte Fragen zur Zulässigkeit einer Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit vorgelegt. Der EuGH soll insbesondere klären, ob außerhalb der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen und Verwertungsbefugnisse eine allgemeine Interessenabwägung angestellt werden darf.