LG München: Schmerzensgeld für Sendung von Filmaufnahmen aus der Psychiatrie
Es gibt Momente im Leben eines Menschen, in denen man sich mancherlei sehnlich wünscht, eines aber sicher nicht: Zuschauer. Man stelle sich etwa vor, ein junger Mann wird wegen eines akuten und schwerwiegenden Ausbruchs einer schizophrenen Psychose auf eine geschlossene Station in der Psychiatrie eingeliefert; dort finden Filmaufnahmen für eine Fernsehdokumentation statt, die wenig später von einem Privatsender gezeigt - und unter anderem von Mitschülern des Patienten gesehen werden.