LG Düsseldorf zur Reichweite des Urheberrechtsschutzes für Lichtshows
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk liegt vor, wenn eine Gestaltungshöhe erreicht wird, die es nach Auffassung von für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreisen rechtfertigt, von einer künstlerischen Leistung zu sprechen. Dazu können auch Lichtinstallation zählen, wie es der BGH hinsichtlich der Lichtinstallation „PHaradise“ im Kuppelbereich des Billing-Baus der Kunsthalle Mannheim bestätigte. Dass ein solcher Urheberrechtsschutz sich allerdings nicht auf nur entfernt an eine Lichtinstallation angelehnte Shows erstreckt, entschied mit Urteil vom 13.01.2021 (Az. 12 O 240/20) jüngst das LG Düsseldorf.