Fußball-Spielpläne urheberrechtlich geschützt? Nur, wenn’s originell ist!
Fußball-Spielpläne – immer wieder Stein des Anstoßes. Die Macher von Fußball-Spielplänen wollen unter Berufung auf das Urheberrecht die kommerzielle Nutzung der von Ihnen erstellten Spielpläne verbieten lassen bzw. Lizenzgebühren verlangen. Allein der Arbeitsaufwand, Investitionskosten und spezielle Sachkenntnis bei der Erstellung führen jedoch nicht dazu, dass ein Fußball-Spielplan urheberrechtlich geschützt ist. Dazu müsste bei der Auswahl oder Anordnung der Daten eine „Originalität“ zum Ausdruck kommen, urteilte der Europäische Gerichtshof (Urteil in der Rechtssache C-604/10, Football Dataco Ltd u. a. / Yahoo! UK Ltd u.a.).